Individuelle Punkte in den Versicherungsbedingungen

Bei den Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine Reihe von individuellen Erfordernissen, die für den einen sehr wichtig sein können, für den anderen irrelevant sind. Die für Beamte zentrale Regelung zur Dienstunfähigkeit ist für Nichtbeamte nicht von Bedeutung. Andererseits kann eine Vereinbarung einer Nachversicherungsgarantie bei Immobilienerwerb für einen künftigen Häuslebauer sehr wichtig sein.

Die individuellen Bedingungspunkte sind auch in unserer BU-Checkliste enthalten. Sie können die BU-Checkliste hier downloaden.

1. Soll der Versicherer eine garantierte Rentendynamik im Leistungsfalle anbieten?

Im Leistungsfalle steigt die Berufsunfähigkeitsrente nur durch die mögliche Gewinnbeteiligung des Versicherers. Um die Kaufkraft der BU-Leistung zu sichern, müsste der Inflationsschutz mindestens ausgeglichen werden. Da die Gewinnbeteiligung eine unsichere Größe ist und in den letzten Jahren bei den meisten Versicherern unter der Inflationsrate lag, kann diese Absicherung sinnvoll sein. Einige Versicherer bieten gegen entsprechenden Mehrbeitrag an, im BU-Leistungsfall die BU-Rente im Rahmen eines bei Versicherungsbeginn vereinbarten Prozentsatzes zu erhöhen.

Unsere Empfehlung: Eine sinnvolle Erweiterung, allerdings gegen Mehrbeitrag.

2. Soll der Versicherer auf sein Recht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG verzichten?

In § 163 VVG wird geregelt, dass der Versicherer nach einer vorgeschriebenen Prozedur die Beiträge erhöhen kann, wenn ein schlechter Schadensverlauf vorliegt. D.h. das Versicherungsunternehmen kann – meist – den Bruttobeitrag anheben, wenn für sehr viele Schadensfälle geleistet werden muss. Einige Versicherer verzichten auf dieses Anpassungsrecht. Damit kann der Verbraucher abschätzen, wie hoch sein Beitrag höchstens steigen kann.

Unsere Empfehlung: Für sehr lang laufende Verträge kann diese Regelung sinnvoll sein.

3. Soll eine Dienstunfähigkeit abgesichert werden?

Diese Frage ist nur für Beamte relevant.

Unsere Empfehlung: Für Beamte ist eine gesonderte Dienstunfähigkeitsregel äußerst wichtig.

4. Soll zusätzliche Leistungen versichert sein, wenn ja, welche?

Einige Versicherer bieten eine Anfangshilfe im Leistungsfalle oder eine Wiedereingliederungshilfe beim Wiedereinstieg in das Berufsleben an. Diese Leistungen sind bei den Versicherern, die dies anbieten bereits eingepreist. Sie sollten nicht als Ausschlusskriterium für die Anbieterauswahl dienen.

Unsere Empfehlung: Nein, es gibt wichtigere Kriterien.

5. Soll die Möglichkeit einer Nachversicherung bestehen?

Bei bestimmten Anlässen bieten verschiedene Versicherer Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfungen. Solche Ereignisse können Heirat, Geburt, Immobilienerwerb sein.

Unsere Empfehlung: Wenn absehbar ein wichtiges Ereignis bevorsteht und eine Erhöhung dann notwendig ist, sollte die Nachversicherungsmöglichkeit eingeschlossen werden.

6. Soll die Berufsunfähigkeitsrente lebenslang leisten?

Sehr wenige Versicherer bieten die Möglichkeit, eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente zu versichern. Die Leistung des Versicherers endet damit nicht, wie üblich, zum vereinbarten Zeitpunkt (bspw. 65. oder 67. Lebensjahr), sondern darüber hinaus.

Unsere Empfehlung: Nein, auf Grund der Kosten nur in Ausnahmefällen sinnvoll.